Zuständige Aufsichtsbehörde

Für die Lloyds Bank zuständige Aufsichtsbehörden sind die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt am Main, und die Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg, Leibnizstraße 10, 10625 Berlin.


Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Lloyds Bank im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen (§§ 312c ff. BGB), Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen (§§ 491 bis 508, 511 und 655a bis 655d BGB) sowie Zahlungsdienstverträge (§§ 675c bis 676c BGB) besteht für Verbraucher die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank zu wenden. Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten können auch von Kunden, die keine Verbraucher sind, beantragt werden, ansonsten beschränkt sich das Verfahren auf Verbraucherverträge. Das Schlichtungsverfahren ist für den Verbraucher kostenfrei. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. Schreiben, E-Mail, Fax) an die Deutsche Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, Fax: +49 69 709090-9901 zu richten.

Ferner besteht für den Kunden jederzeit die Möglichkeit, Verstöße der Lloyds Bank bei sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) oder nach § 1 Absatz 1a Satz 2 KWG betreffen, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Die Beschwerde ist in Schrift-, oder Textform bei der BaFin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, einzureichen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie unter www.bafin.de.

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.